Le Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg

Barrierefreiheit

Die erklärende Organisation Centre national de formation professionnelle continue (CNFPC) verpflichtet sich, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen, gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.cnfpc.lu

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Jede Person soll Informationen auf einer Website oder in einer Anwendung einfach nutzen und einsehen können, insbesondere Menschen mit Behinderungen und/oder Personen, die Assistenzsoftware oder spezielles Material verwenden (z. B. Seh-, Hör-, körperliche oder kognitive Beeinträchtigungen usw.).

Stand der Konformität

Diese Website entspricht teilweise der europäischen Norm EN 301 549 sowie dem Referenzrahmen zur Bewertung der Web-Barrierefreiheit (RAWeb) v1, der sie umsetzt, aufgrund der nachfolgend aufgeführten Punkte.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend genannten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Abweichungen
  • Einige „title“-Attribute von Links übernehmen nicht exakt die sichtbare Bezeichnung, ermöglichen aber dennoch das Verständnis des Linkziels.
  • Sprachwechsel werden bei bestimmten Begriffen nicht angezeigt oder sind unangebracht.
  • Einige Listen sind für Assistenzsoftwares nicht immer als solche erkennbar.
  • Auf einigen Seiten ist die hierarchische Reihenfolge der Überschriften nicht sinnvoll.
  • Einige Interface-Komponenten weisen Kompatibilitätslücken mit Assistenzsoftwares auf:
    • In vergrößerter Darstellung und/oder auf kleinen Bildschirmen befindet sich die Schaltfläche zum Schließen des Navigationsmenüs außerhalb des Dialogfensters. Sie bleibt jedoch per Tastatur erreichbar.
    • In vergrößerter Darstellung und/oder auf kleinen Bildschirmen befindet sich die Schaltfläche zum Schließen der Suchfilter außerhalb des Dialogfensters. Sie bleibt jedoch per Tastatur erreichbar.
    • In vergrößerter Darstellung und/oder auf kleinen Bildschirmen befindet sich die Schaltfläche zum Schließen des Suchformulars außerhalb des Dialogfensters. Sie bleibt jedoch per Tastatur erreichbar.
    • In vergrößerter Darstellung und/oder auf kleinen Bildschirmen befindet sich die Schaltfläche zum Schließen des Inhaltsverzeichnisses außerhalb des Dialogfensters. Sie bleibt jedoch per Tastatur erreichbar.
    • In vergrößerter Darstellung und/oder auf kleinen Bildschirmen ist die Tastenkombination für den schnellen Zugriff auf das Navigationsmenü nicht vollständig per Tastatur funktionsfähig.

Für diese Inhalte wurde überprüft, dass die betreffenden Abweichungen den Zugang zu den Informationen nicht blockieren. Sollte ein Inhalt dennoch nicht zugänglich sein, verpflichten wir uns, auf Anfrage eine barrierefreie Version bereitzustellen (siehe Abschnitt „Feedback und Kontakt“). Eine barrierefreie Überarbeitung dieser Komponenten ist von unseren technischen Teams für eine kommende Version der Website vorgesehen.

Schwäche der Barrierefreiheit der Hilfeseite

Unverhältnismäßige Belastung

Nicht alle auf der Website verfügbaren Office-Dokumente entsprechen zwingend der Norm EN 301 549 V3.2.1; das Volumen der zu bearbeitenden Dokumente zur Erreichung der Konformität ist hoch und würde unverhältnismäßige Ressourcen erfordern. Wir verpflichten uns jedoch, auf Anfrage eine barrierefreie Version der Inhalte bereitzustellen (siehe Abschnitt „Feedback und Kontakt“).

Einige nach dem 23. September 2020 veröffentlichte Videos verfügen nicht über eine angemessene Texttranskription. Wir bemühen uns, die in den Videos vermittelten Aussagen in den umgebenden Texten wiederzugeben.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs des Gesetzes vom 28. Mai 2019

Zum Download bereitgestellte Dokumente, die von Drittverwaltungen stammen und nicht unter unserer Kontrolle stehen.

Alle vor dem 23. September 2020 auf der Website veröffentlichten Videos.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19. Juni 2024 erstellt. Die in dieser Erklärung enthaltenen Angaben sind korrekt und beruhen auf einer umfassenden Bewertung der Konformität dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1, wie einer Selbstbewertung durch die Einrichtung „Centre national de formation professionnelle continue (CNFPC)“.

Kontrollprozess

Websites, die im Rahmen des Renow-Referenzsystems erstellt werden, werden in einem generischen und zentralisierten Rahmen entwickelt, unter Einhaltung der Projektmanagement-Prozesse und der Renow-Checkliste. Zur Gewährleistung der Neutralität beauftragen wir regelmäßig Barrierefreiheits-Experten mit der Überprüfung der Konformität von Websites oder neuen Funktionen.

Jede Website wird in mehreren Phasen bewertet:

  1. bei der Ausarbeitung der Inhaltsstruktur,
  2. bei der Erstellung der grafischen und funktionalen Entwürfe,
  3. unmittelbar vor der Veröffentlichung.

Nach der Veröffentlichung erfolgen die Kontrollen wie folgt:

  • Bei jedem neuen Inhalt prüft die Redaktion den Zugang zum gesamten Inhalt, bevor er veröffentlicht wird.
  • Jede neue Funktion der Website wird vor ihrer Veröffentlichung bewertet.

Während der Bewertungen wird die Website mit den wichtigsten Screenreadern auf Tablets, Mobilgeräten und PCs getestet. Sie wird außerdem mit verschiedenen Webbrowsern getestet (Kompatibilität bis zu zwei Versionen unterhalb der aktuellen Version).

Kompetenzen der Beteiligten

Die Arbeitsverfahren integrieren die Anwendung der Internet-Richtlinien in den verschiedenen Phasen der Erstellung der Website (Redaktion, Verwaltung, Entwicklung).

Unsere Mitarbeitenden verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internet-Richtlinien korrekt anzuwenden.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie einen Mangel in der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an accessibilite@cnfpc.public.lu. Beschreiben Sie Ihr Problem und geben Sie die betroffene Seite an. Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Zur nachhaltigen Behebung des Problems wird, soweit möglich, eine Online-Korrektur bevorzugt. Ist dies nicht möglich, stellen wir Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format Ihrer Wahl zur Verfügung:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail,
  • mündlich im Rahmen eines persönlichen Gesprächs oder telefonisch.
Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung

Sollte die Antwort nicht zufriedenstellend sein, haben Sie zudem die Möglichkeit, den Service information et presse (SIP, Informations- und Presseamt), den für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständige Stelle, über sein Online-Beschwerdeformular darüber zu informieren oder den Ombudsmann, den Mediator des Großherzogtums Luxemburg, zu kontaktieren.

Diese Erklärung basiert auf dem durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegten Modell. Dieses Modell gehört der Union européenne und wird unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International veröffentlicht.